Ü7-Verfahren

 

Als staatlich genehmigtes und anerkanntes Gymnasium unterliegen wir dem in Brandenburg verbindlichen so genannten Ü7 - Verfahren, welches den Übergang von der Grundschule zum Gymnasium regelt. Demzufolge müssen zwei Voraussetzungen für den direkten Übergang erfüllt sein:

1. Die Summe der Noten in den Fächern Ma, De und En darf 7 nicht übersteigen.

2. Die Grundschulempfehlung muss auf Gymnasium (Erwerb der AHR) lauten.

 

Sollte mindestens eines davon nicht zutreffen, besteht die Möglichkeit, das Kind an einem Probeunterricht teilnehmen zu lassen, in dessen Auswertung dann eine Entscheidung getroffen wird. Die Organisation und Durchführung obliegt dem Staatlichen Schulamt. Im Bedarfsfall vermitteln wir gerne.