Allgemeines
Hinweis: Einige Bereiche stehen erst nach dem Login zur Verfügung.
Bitte beachtet die Regelung zum Raucherbereich, die in der Schule aushängt!
- Belehrung für die Sekundarstufe II
- Elternbrief
- Gymnasiale Oberstufen-Verordnung (GOST-V)
- Informationen zur GOST-V (Stand 2019)
- Kombinationsmöglichkeiten der Abiturprüfungsfächer
- Berechnung der Abiturnote
- Informationen zur fünften Prüfungskomponente
(in Brandenburg nur Besondere Lernleistung) - Regelungen zum Verlassen des Schulgeländes
- Anmeldeformulare: siehe Organisation | Formulare | Formulare für die gymnasiale Oberstufe
Frau Engel und Frau Hönighaus, die Tutorinnen, informieren
An alle Oberstufenschülerinnen und -schüler
Wir bieten Euch jede Woche Sprechstunden an.
Wenn Ihr ein Gespräch wünscht, so informiert Euch bitte im Schaukasten neben Raum 2.20 über Freistunden und sprecht die Tutorinnen in diesen an. Es ist sehr zu empfehlen, sich ab und zu über seine Fehlzeiten zu informieren!
U. Engel, G. Hönighaus
Mail: Frau Engel | Frau Hönighaus
- Studien- und Berufsberatung
Die Teilnahme von Schülerinnen oder Schülern an Studien- oder Berufsinformationsveranstaltungen ist nur dann zulässig, wenn es sich um einen seitens der Schule anberaumten Termin handelt (typischerweise durch Frau Winter organisiert) oder ein schriftlicher Antrag auf Freistellung/Teilnahme eingereicht und genehmigt wurde.
- Kurzinfo zum Thema Anerkennung einer LRS
Interessierte Eltern müssen ihre Kinder schriftlich anmelden. Die Anmeldungen können formlos sein. Name, Klasse und Telefonnummer sollten aber erkennbar sein. Diese Anmeldungen werden dann an Frau Hoppe (Schulpsychologin) weitergeleitet.
Volljährige Schüler der Sek. II können sich selber über Frau Hoppe anmelden.
Für schon getestete Schüler, deren Unterlagen von Frau Hoppe geprüft wurden, müssen die Eltern der Sek. I erneut zu Beginn des Schuljahres einen Antrag auf Berücksichtigung stellen. Vordrucke gibt es bei Frau Hoppe. Dann muss die Klassenkonferenz abstimmen. Auch diese Anträge müssen zurück zu Frau Hoppe. Sie kommen dann in die Schülerakte.
Die Re- Befreiung wird immer auf dem Zeugnis vermerkt. Der Nachteilsausgleich (z.B. Verlängerung der Arbeitszeit) dagegen nicht.
Schüler der Sek. II können nur für den gesamten Zeitraum (mit Prüfungen) eine Berücksichtigung erhalten.
Der Termin der Testung wird noch bestimmt, wenn Frau Hoppe die genaue Anzahl der Schüler hat.
Weitere nützliche Links findet Ihr nach dem Login unter dem Menüpunkt "Abiturvorbereitung"