Elektronische Geräte

Benutzung von privaten Geräten der Unterhaltungselektronik und der Kommunikationstechnik

Die Benutzung von privaten Geräten der Unterhaltungselektronik und der Kommunikationstechnik durch Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I unterliegt folgenden Regeln: