Elektronische Geräte
Benutzung von privaten Geräten der Unterhaltungselektronik und der Kommunikationstechnik
Die Benutzung von privaten Geräten der Unterhaltungselektronik und der Kommunikationstechnik durch Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I unterliegt folgenden Regeln:
- Alle derartigen Geräte, insbesondere Mobiltelefone, sind während der Schulzeit (in der Regel also von 8:15 bis 15:05 Uhr) auszuschalten.
- Die Benutzung in der Schulzeit ist nur nach ausdrücklicher Genehmigung durch eine Lehrkraft gestattet.
- Bei Zuwiderhandlung wird das Gerät eingezogen und im Sekretariat aufbewahrt. Eine Abholung ist ausschließlich persönlich durch Erziehungsberechtigte möglich.
- Die Verwendung von Laserpointern durch Schüler ist grundsätzlich untersagt.