LRS

Lese-Rechtschreib-Schwäche

Interessierte Eltern bzw. volljährige Schüler müssen sich bis zum <<<wird noch benannt>>> schriftlich bei unserer Schulpsychologin Frau Hoppe (almut.hoppe@schiller.schule) anmelden. Die Anmeldungen können formlos sein: Name, Jahrgangsstufe und Telefonnummer müssen aber erkennbar sein - entsprechende Formulare finden sich beim Punkt "Formulare". Eine Testung erfolgt durch einen Facharzt für Kinder- und Jugendpsychiatrie im Zusammenwirken mit der Schulpsychologin (vgl. §5, Abs. 3 LRSRV). Der Termin der Testung wird bestimmt, wenn die genaue Anzahl der Schüler feststeht. Eine endgültige Entscheidung trifft die Jahrgangskonferenz bzw. der Prüfungsausschuss für den gesamten Zeitraum der Oberstufe (inkl. sämtlicher Prüfungen).

Schon in der Sek. I getestete Schüler müssen einmalig zu Beginn der Oberstufe einen Antrag stellen. Ein Antrag kann nur zu Beginn der 11ten Jahrgangsstufe gestellt werden. Für den Antrag auf Aussetzung der Benotung der Rechtschreibung ist ein aktuelles psychiatrisches Gutachten notwendig - für die Gewährung eines Nachteilsausgleiches ist dies nicht nötig.

Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte vertrauensvoll an Frau Hoppe.