Nachteilsausgleich
Kurzinfo zum Thema Anerkennung einer LRS
Interessierte Eltern müssen ihre Kinder schriftlich anmelden.
Die Anmeldungen können formlos sein. Name, Klasse und Telefonnummer sollten aber erkennbar sein. Diese Anmeldungen werden dann an Frau Wemken-Stephan (Schulpsychologin) weitergeleitet.
Volljährige Schüler der Sek. II können sich selber über Frau Wemken-Stephan anmelden.
Für schon getestete Schüler, deren Unterlagen von Frau Hoppe geprüft wurden, müssen die Eltern der Sek. I erneut zu Beginn des Schuljahres einen Antrag auf Berücksichtigung stellen. Vordrucke gibt es bei Frau Wemken-Stephan. Dann muss die Klassenkonferenz abstimmen. Auch diese Anträge müssen zurück zu Frau Wemken-Stephan. Sie kommen dann in die Schülerakte.
Die Befreiung von der Rechtschreibung wird immer auf dem Zeugnis vermerkt, der Nachteilsausgleich (z. B. Verlängerung der Arbeitszeit) dagegen nicht.
Schüler der Sek. II können nur für den gesamten Zeitraum (mit Prüfungen) eine Berücksichtigung erhalten.
Der Termin der Testung wird bestimmt, sobald Frau Wemken-Stephan die genaue Anzahl der Schüler vorliegt.
Kontakt zu unserer Schulpsychologin: p.wemken-stephan@schiller.schule