Nachteilsausgleich
Eltern müssen einen Nachteilsausgleich (NTA) für ihre Kinder schriftlich bei der Schule beantragen, jedes Schuljahr neu, immer zu Beginn des Schuljahres.
Vorliegende Diagnosen sind allerdings von Kl. 7 bis einschließlich Kl. 10 gültig. Bei dem Wechsel in die Sek. II wird eine aktualisierte Diagnose benötigt.
Die passenden Formulare sendet die Klassenleitung per E-Mail zu oder gibt sie ausgedruckt dem Kind mit.
Bei Fragen zu den Formularen oder der generellen Beratung zum Thema Nachteilsausgleich stehen Fr. Babel und Fr. Wölkert (Schulsozialarbeit) zur Verfügung:
a.babel@schiller.schule | a.woelkert@schiller.schule
Bei NTA im Rahmen eines sonderpädagogischen Förderverfahrens kann zusätzlich Frau Wemken-Stephan (Schulpsychologin) kontaktiert werden:
p.wemken-stephan@schiller.schule
Volljährige Schülerinnen und Schüler der Sek. II können selbständig einen Antrag auf Nachteilsausgleich bei ihren Tutoren stellen.
Folgende Nachteilsausgleiche sind grundsätzlich möglich:
- bei Leserechtschreibschwäche (LRS)
- Antrag auf Nachteilsausgleich (z.B. Zeitverlängerung)
- Antrag auf das Aussetzen der Rechtschreibnote in allen Fächern
- bei Rechenschwäche oder Dyskalkulie
- bei chronischen Erkrankungen (körperliche Belange; ADHS, Autismus u.a.)
Die Befreiung von der Rechtschreibung wird immer auf dem Zeugnis vermerkt, der Nachteilsausgleich (z. B. Verlängerung der Arbeitszeit) dagegen nicht.
