offener Brief des Schulträgers vom 27.04.2020

 

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Eltern und Sorgeberechtigte,

die derzeitige Corona-Ausnahmesituation führt bei vielen Menschen nicht nur zu einem veränderten Tagesablauf und zu persönlichen Einschränkungen, sondern manchmal sogar zu einer drastisch veränderten Einkommenssituation - durch Kurzarbeit, Einkommensminderung, Einnahmeausfälle, Arbeitslosigkeit.

Vereinzelt haben mich als Vertreter des Schulträgers daher in den vergangenen Tagen Fragen nach einer möglichen Schulgeldermäßigung erreicht, da eine veränderte Einkommenssituation die bisherige Beitragszahlung nicht mehr möglich mache.

Andere fragten, ob das Schulgeld überhaupt noch oder nur gekürzt zu zahlen sei, da derzeit kein Präsenzunterricht und keine Präsenzbetreuung an den Standorten stattfände. Diese Anfragen nehme ich zum Anlass, Ihnen die wesentlichen Grundlagen und Aspekte nochmals zu verdeutlichen – und zugleich Auswege in schwierigen persönlichen Situationen aufzuzeigen.

Schule fällt derzeit nicht aus, sondern Schule findet weiterhin statt.

Es ist richtig, dass der reguläre Schulbetrieb vor Ort an unseren Standorten auf Anweisung des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport ruht. Aber natürlich findet Schule auch in dieser Ausnahmesituation weiterhin statt, nur eben anders.

Die Schiller Schulen Potsdam stellen die Unterrichtsversorgung auch in dieser Zeit sicher. Differenziert nach Schultyp und Jahrgangsstufe wird der Unterricht unter Beibehaltung des Regelstundenplans für die Klassen 5 bis 12 online durchgeführt.
Für die Jahrgangstufen 1-4 gelten aufgrund des Alters und der noch nicht so ausgeprägten Fertigkeiten im Umgang mit Online-Werkzeugen andere Regeln. Aber auch hier stehen alle Lehrkräfte per Mail und Telefon von 8:00 bis 16:00 Uhr zur Verfügung.
Fakt ist, dass sich alle Lehrkräfte in allen Klassenstufen täglich für Ihre Kinder im Fernunterricht per Videokonferenz, Chat, Telefon oder Mail engagieren. Sie sind für Rückfragen, individuelle Erklärungen und Hilfen erreichbar und wenden mehr Zeit auf als allgemein üblich.

Alle Prüfungen, insbesondere Abitur und P10, können weiterhin abgelegt werden. An der Schiller-Grundschule wurde eine Ganztags-Notbetreuung für Kinder eingerichtet, deren Eltern systemrelevante Berufe ausüben.

Schulverträge gelten grundsätzlich weiterhin.

Die derzeitige Ausnahmesituation und die veränderte Art der Unterrichtsgestaltung, Schülerbegleitung und Beschulung haben keinen Einfluss auf den Bestand von Schulverträgen, da die geschuldete Unterrichtsversorgung sichergestellt wird. Die Schulverträge gelten selbstverständlich weiterhin.

Das schließt auch die Verpflichtung zur Zahlung des vereinbarten Schulgeldes ein, das dem Gesamtsystem der gemeinnützigen, nicht profitorientierten Trägergesellschaft aller Schulen zugutekommt und die Schulen und ihre Mitarbeiter - und damit auch die Ausbildung Ihrer Kinder - sichert.

Wir haben in den vergangenen 4 Wochen eine außergewöhnlich positive Resonanz von Eltern und Schülern zu unserem realisierten Konzept des Fernunterrichts erhalten, insbesondere aus den prüfungsrelevanten Jahrgängen, aber auch beispielsweise aus den Klassen 2 und 3.

Und wir werden dieses erfolgreiche System so lange wie möglich und nötig weiter fortführen und intensivieren, zum Schutz der Schülerinnen und Schüler, zum Schutz der Eltern und Erziehungsberechtigten und zum Schutz unserer Mitarbeiter.

Anträge auf Schulgeldermäßigung oder Stundung bei sozialer Härte

Als gemeinnützige Trägergesellschaft sind wir aber auch willens und in der Lage, Ihnen als Vertragspartner in finanziellen Notsituationen, die durch diese für alle nicht absehbare Pandemie entstanden sind, zu helfen.
Dazu können Sie formlos einen Antrag bei mir einreichen.
Auch die Umstellung Ihres Vertrages auf einkommensabhängiges Schulgeld kann nach Beratung vorgenommen werden.
Ebenfalls ist im Rahmen dieser Ausnahmesituation eine zinsfreie Stundung möglich. Anträge dazu erhalten Sie für alle Schulen unter buchhaltung@schiller.sg.
Wir werden die Anträge schnell und unbürokratisch bearbeiten.

Vertraglich nicht möglich ist eine Kürzung oder Verweigerung der Zahlung von Schulgeld mit der Begründung, dass sich die Unterrichtsgestaltung und -begleitung durch den Schultag geändert hat.

Mit besten Grüßen, bleiben Sie gesund!

 

Ihr Dipl.-Des. Andreas W. Mohry
Geschäftsführer der
ISS International Schiller Schools Foundation gemeinnützige GmbH